Volkshochschule Hann. Münden

Am Donnerstag, den 1.12.16 traf sich das Spendenparlament zu einer außerordentlichen Sitzung, um über Anträge auf Unterstützung der Volkshochschule in Hann. Münden zu beraten. Dabei geht es darum, Kurse für Alphabetisierung und zum Deutschlernen einmalig vergünstigt anbieten zu können, zudem mit den derzeitigen Teilnehmenden der Integrationskurse eine Exkursion zu veranstalten sowie für Ehrenamtliche einen Schnupperkurs für Arabisch anzubieten. 

Am Donnerstag, den 19.1.2017 stellte die Volkshochschule das Programm der Presse vor - u.a. auch die vom Spendenparlement geförderten Angebote: siehe den Beitrag in der HNA am 21.1.17 dazu. Vgl. auch die Beiträge in der Mündener Rundschau vom 25.1.17.

Der Schnupperkurs für Arabisch wird so gut nachgefragt, dass zeitnah ein zweiter Kurs angeboten werden kann, dessen Förderung das Spendenparlament am 1.2.17 beschlossen hat.

Sommerfest auf der Tillyschanze

Der Tillyschanzenverein hat am Samstag, den 30.7.2016  ein Sommerfest an der Tillyschanze veranstaltet. Das Spendenparlament war mit der Gestaltung des Kinderprogramms beteiligt. Das Wetter war super und es gab eine rege Beteiligung.

 

Adventsverkäufe

Am Samstag, den 27.11.21 konnten wieder auf der Langen Straße (am Fächerbrunnen) Adventssterne verkauft werden - dank der Familie König von der Firma Dreyer (Hagebau-Markt), die uns die Blumen stiftete. Es konnten 650€ an Spenden eingenommen werden - vgl. den Bericht in der HNA vom 1.12.21.

2019 wurden am 30.11.19 bei strahlendem Sonnenschein von der Firma "Blumenfreunde", Wilhelmshäuser Str. gestiftete Adventssterne verkauft. Der Spendentopf konnte dadurch um 576€ aufgestockt werden.

vgl. den Beitrag in der HNA vom 9.12.19 und in der Mündener Rundschau vom 11.12.19

__________________________________________________________________________________________

2018 konnten am 1.12. erneut Alpenveilchen und Weihnachtssterne verkauft werden, die von der Firma Wenzel gestiftet wurden. Der Absatz war reißend und der Erlös für das Spendenparlament erfreulich. vgl. auch den Beitrag in der HNA vom 7.12.18 sowie den Beitrag in der Mündener Rundschau vom 12.12.18

  

 

2016 und 2017 konnten keine weiteren Adventsverkäufe in der Fußgängerzone durchgeführt werden. Am 3.12.2017 beteiligte sich das Spendenparlament aber am Adventsmarkt im Bahnhof Hann. Münden:

Photo Burkhardt

Die folgenden Presseberichte informieren über die Spender der Artikel und den Verkaufserfolg der Adventsverkäufe:

HNA-Bericht vom 25.11.2015 und 1.12.2015

HNA-Berichte vom 30.11.2012, 1.12.2012, 3.12.2012 und 7.12.2012

Mündener Rundschau vom 5.12.2012

HNA-Berichte vom 25.11.2011 und 28.11.2011

HNA-Berichte vom 24.11.2010 und vom 28. bzw. 29.11.2010

HNA-Berichte vom 24.11.2009 und 30.11.2009

HNA-Berichte vom 22.11.2008 und 9.12.2008

HNA-Berichte vom 30.11.2007 und 4.12.2007

HNA-Bericht vom 15.12.2006 und 20.12.2006

HNA-Berichte vom 9.12.2005, 10.12.2005 und 17.12.2005

Martinsgansessen

Auch 2019 fand wieder ein Martingsgansessen statt, und zwar am Sonntag, den 10.11.19 um 17 Uhr im Voie 1.
Vgl. auch die Beiträge in HNA vom 29.10.19 und am 13.11.19 sowie in der Mündener Rundschau vom 30.10.19 und am 20.11.19

Die Atmosphäre im Bahnhof war wieder sehr schön, das Essen - geliefert vom Gasthaus zur Querenburg, Herrn Karsten Heers - schmeckte vorzüglich und es gab eine Tombola für drei vom Mündener Maler Reinhold Flohr stammende Bilder sowie eine mit viel Spaß verbundene amerikanische Versteigerung des Tillyschanzenmodells von Detlef Hübner.

Nur einige der Teilnehmer/innen am Martingansessen

Spenden für die Tombola und die amerikanische Versteigerung

Lose ziehen durften Jonas, Leni und Mila Faulstich

Die Gewinner/innen der Bilder mit den Glücksbringer/innen

Das Tillyschanzenmodell von Detlef Hübner, das amerikanisch versteigert wurde

Gewonnen haben das Modell Jonas, Leni und Mila Faulstich - hier zusammen mit Manfred Albrecht, Detlef Hübner und Paul Körtge

Fotos: Hannelore Faulstich-Wieland
_______________________________________________________________________________________________________________

Das Martinsgansessen 2018 fand am Sonntag, den 11.11.2018 statt, und zwar wieder im Voie 1. Es kamen mehr als 70 Personen. Stefan Bettge hat dieses Mal drei Bilder für die Tombola gespendet. Außerdem gab es eine von Günter Fischer aus Palettenholz hergestellte Adventskerze als weiteren Preis. Friedhelm Meyer, der diesen Preis gewonnen hat, spendete ihn anschließend für eine amerikanische Versteigerung, die nochmals 64€ in die Kasse des Spendenparlaments brachte. Alle Preisträger/innen waren sehr zufrieden, manche, die leer ausgingen, bedauerten dies sehr.

vgl. die Berichte in der HNA vom 15.11.18 und vom 7.12.18 sowie den Beitrag in der Mündener Rundschau vom 12.12.18

Bild 1 von Stefan Bettge

Bild 2 von Stefan Bettge

Bild 3 von Stefan Bettge

Adventskerze von Günter Fischer

Gewinner/innen mit den beiden "Glücksgnomen"

Gewinnerin der Adventskerze nach der amerikanischen Versteigerung

 

Die Presseberichte über die bisherigen Martingansessen zeigen, wie beliebt diese Veranstaltung ist:

HNA-Berichte vom 21.10.2017 und vom 14.11.2017

auch die Mündener Rundschau berichtete.

HNA-Berichte vom 31.10.2016 und vom 15.11.2016

HNA-Berichte vom 4.11.2015 und 17.11.2015

HNA-Berichte vom 17.11.2014 - Seite 1 und Seite 5

HNA-Berichte vom 28.10.2013 und 14.11.2013

HNA-Berichte vom 24.10.2012 und 13.11.2012

HNA-Berichte vom 18.10.2011, vom 27.10.2011 und 15.11.2011

HNA-Berichte vom 21.10.2010, 1.11.2010 und 11.11.2010

HNA-Berichte vom 23.10.2009 und 10.11.2009

HNA-Berichte vom 5.11.2008 und 11.11.2008

Mündener Rundschau - Bericht vom 14.11.2007

HNA-Berichte vom 11.10.2007 und 16.11.2007

HNA-Bericht vom 16.11.2006

Jährliches Bürgerfrühstück

Bürgerfrühstück 2019 auf dem Kirchplatz

Das Bürgerfrühstück 2019 fand erneut im Rahmen von Münden life statt, außerdem war es eingebunden in das Heimat-Projekt "Wo bin ich zuhause? Hann. Münden im Jahr 2019". Es musste allerdings wegen des Regens erneut in die untere Rathaushalle verlegt werden. Wiederum gab es drei Preise für die schönste Dekoration.- allerdings waren die Voten so breit verteilt, dass der dritte Platz ausgelost werden musste. Wiederum wurden die Brötchen von der Bäckerei Mengel gestiften - wofür wir uns sehr herzlich bedanken!

vgl. Berichte in der HNA vom 5.6.19 und vom 18.6.19 sowie in der Mündener Rundschau vom 12.6.19

Erster Preis (mit gleicher Stimmenzahl wie der zweite): Tischlein deck dich

Zweiter Preis: Mündener Hilfe

Dritter Preis: Seniorentisch

Fotos: Hannelore Faulstich-Wieland

 

Das Bürgerfrühstück 2018 am Sonntag, den 10.6.18 musste wegen heftigen Regen wieder einmal in der unteren Rathaushalle stattfinden, die der Bürgermeister dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hatte. Mit siebzehn Tischen war es durchaus gut besucht. Wie immer mundeten die von der Bäckerei Mengel gestifteten Brötchen! Die Prämierung der schönsten Tische geschah dieses Mal durch eine Abstimmung, an der sich alle Tische beteiligen konnten. Den ersten Preis erhielt der Tisch der Stadtführergilde, deren Mitglieder teilweise extra in Stadtführer/innenkostümen gekommen waren. Es gab zwei zweite Preise: einer ging an das Nähcafé, der andere an den Tillyschanzenverein. Letzterer überzeugte vor allem durch seine Seilbahn. Jeder Preis bestand aus einer Flasche Sekt - vgl. auch den Beitrag in der HNA vom 11.6.18

   

  

  

 

Das Bürgerfrühstück 2017 fand im Rahmen der Veranstaltung "Münden Live" am Sonntag, den 11.6.2017 auf dem Kirchplatz statt. Strahlendes Wetter erlaubte zwei wunderbare Stunden bei mitgebrachtem Frühstück sowie wiederum von der Bäckerei Mengel gestifteten Brötchen an Tischen, die neben der von der Sparkasse gestifteten Tischdecke in vielen Fällen wunderbare Dekorationen aufwiesen. Drei Tische wurden dafür mit einer Flasche Champagner prämiert - wobei die Auswahl extrem schwer fiel.

Auch 2016 fand wieder ein Bürgerfrühstück statt - wegen Regens dieses Mal in der Rathaushalle. Hier finden Sie Flyer, Infos und Bilder. Drei Tische wurden prämiert, dieses Jahr unter anderem der Musiktisch:

Foto: Hannelore Faulstich-Wieland

vgl. auch die Berichte in der Mündener Rundschau vom 20.6.16 und in der HNA vom 21.6.2016

Seit 2011 veranstaltet das Spendenparlament jeden Sommer ein Bürgerfrühstück auf dem Szeneplatz zwischen Rathaus und Blasiuskirche. Die folgenden Bilder und Presseberichte zeigen, wie gut das Bürgerfrühstück angenommen wird:

HNA-Berichte vom 9.6.2015, 19.6.2015 und 23.6.2015; Bericht in der Mündener Rundschau vom 24.6.2015

Foto

HNA-Bericht vom 17.6.2014 und 26.6.2014

HNA-Berichte vom 17.6.2013 und 27.6.2013; Bericht in der Mündener Rundschau vom 26.6.2013

HNA-Bericht vom 4.6.2012, 13.6.2012 und vom 25.6.2012

HNA-Berichte vom 4.6.2011, 25.6.2011, 30.6.2011, 4.7.2011, 10.8.2011 und vom 22.8.2011

Presseberichte über weitere geförderte Projekte

Internationaler Frauentag am 8.3.2022

Am 8.3.2022 feierten viele Frauen auf dem Tanzwerder in Hann. Münden den internationalen Frauentag, den das Spendenparlament mit 1.550€ unterstützt hat. Leider wurde dies in den HNA-Berichten zunächst nicht erwähnt: Bericht vom 10.3.22 Seite 1 und Seite 3. Im Beitrag vom 16.3.22 wird das Spendenparlament dann jedoch erwähnt.

Aufbauhilfe vom Spendenparlament

Interview mit Ines Albrecht-Engel

Musikalische Begleitung durch Bettina Kallausch

Ein Produkt des Malworkshops von Kathrin Körtge

Spende an den Hemelner Verein Kul-Türchen

Foto: Era Wieland

Am Sonntag, den 10.10.21 konnten Achim Block, Nortrud Riemann und Hannelore Faulstich-Wieland während des Konzerts "Herbstfarben" der Kasseler Sängerin Sylvia Cordes und der Pianistin Yewgeniya Schott die Spende von 2.550€ für die Anschaffung einer leistungsfähigen Mikrofon-Anlage an den Verein Kult-Türchen übergeben. Die HNA berichtete am 12.10.21 darüber.

Kleine Feier mit den Spender/innen für das neue Kiosk an der Freilichtbühne Tannenkamp

Am 23.8.19 lud der Förderverein Freilichtbühne Tannenkamp Vertreter/innen der Organisationen zu einem Umtrunk ein, die durch Spenden die Errichtung des Kiosks zur Versorgung der Besucher/innen während einer Veranstaltung ermöglicht hatten. Vom Spendenparlament nahmen Manfred Albrecht, Achim Block, Hannelore Faulstich-Wieland und Marco Hepe teil.

Fotos: Günter Suhr

_________________________________________________________________

Übergabe der Notfallteddys  während des Rock for Tolerance-Konzerts

Am 13.7.19 wurden u.a. vom Spendenparlament die Notfallteddys an die Feuerwehr übergeben.

vgl. en Bericht in der HNA vom 15.7.19

Fotos: Manfred Albrecht

_____________________________________________

Freilichtbühne am Tannenkamp

Das Spendenparlament hat einen Zuschuß zur Erneuerung des Kiosk gegeben, so dass die Versorgung der Besucher/innen ab der Opening-Veranstaltung am 19.7.19 gesichert werden kann.

vgl. die Berichte in der Mündener Rundschau vom 10.7.19, Seite 1, Seite 5 sowie in der HNA vom 18.7.19

____________________________________________________

Hausaufgabenhilfe im Haus der Nationen

Am 3.7.19 feierten die Organisatorinnen, Vertreter/innen der fördernden Institutionen und Schülerinnen und Schüler den neuen Hausaufgabentreff im Haus der Nationen.

vgl. den Bericht in der HNA vom 6.7.19 und in der Mündener Rundschau vom 10.7.19

Quelle: HNA/Maurice Morth

___________________________________

Bauprojekt in Steinrode

Am 15.7.18 konnte das Bauprojekt in Steinrode, bei dem Jugendliche ein Fachwerkhaus erstellen, Richtfest feiern. Da es auch im Integration der Jugendlichen, die zum Teil als Flüchtlinge anfingen - nun aber, wie einer sagte, Mitbürger geworden sind -, förderte das Spendenparlement die pädagogische Betreuung.

vgl. auch den Bericht in der HNA vom 20.7.2018

   

    #

_____________________________________________

Schulfahrt der Schule im Auefeld

Am 13.7.18 berichtete die HNA über die Schulfahrt der Schule im Auefeld an die Nordsee, die u.a. durch eine Spende des Spendenparlaments - neben der Unterstützung durch Rock for Tolerance und von Ritter der Rotwurst - ermöglicht wurde.

______________________________________________

Juliusclub der Stadtbücherei

Am 9.7.18 konnten Mitglieder des Spendenparlaments sich vom Ergebnis ihrer Spende an den Julius-Club der Stadtbücherei überzeugen. Da sich dieses Jahr wieder viele Kinder angemeldet haben, um während der Sommerferien Bücher auszuleihen, wurden mit dem Geld neue Bände angeschafft. vgl. die Berichte in der HNA vom 12.7.18 und vom 20.8.18

Fotos: Julia Bytom - abgebildet sind: Irene Wegmann, Lesehelferin vom Julius-Club, Mina Pazouki von der Stadtbücherei, Lina und Johanna als Julius-Club-Besucherinnen und vom Spendenparlament Achim Block, Hannelore Faulstich-Wieland und Ines Albrecht-Engel.

____________________________________________

Schulfahrt der Schule im Auefeld

Das Spendenparlament fördert gemeinsam mit Rock for Tolerance und Ritter der Rotwurst eine Schulfahrt der Schule im Auefeld - die HNA berichtete am 21.2.18 und am 24.2.18, die Mündener Rundschau am 28.2.18 über ein gemeinsames Treffen von Vertreter/innen der Schule mit den Organisationen.

Foto: Große - HNA

_______________________________________________

Förderungen vor 2018:

Das Spendenparlament hat ein Ceramfeld für das Bürgerhaus Bonaforth gespendet - die Einweihung des Hauses fand am 10.11.2017 statt - die HNA berichtete darüber.

Die JSG Dreiflüssestadt wurde beim Ankauf eines neuen Busses unterstützt, mit dem die Kinder zum Fußballtraining und zu den Spielen gefahren werden können.

Weitere Bilder finden Sie hier: Bild 2, Bild 3, Bild 4

Im November 2016 wurde der Verein Bürgertreff vom Spendenparlament mit 720€ unterstützt, damit Laptops für Hausaufgabenhilfe u.Ä. angeschafft werden konnten. Mitglieder des Spendenparlaments waren bei der Übergabe dabei, wie die HNA am 29.11.16 berichtete.

Gesundheitseinrichtung im Berufsbildungszentrum - Bericht in der Mündener Rundschau vom 16.3.2016; Bericht in der HNA am 18.2.2016 und in der HNA am 15.3.2016

Sprachförderung durch ein Feriencamp im Mittelalterdorf Steinrode - Bericht in der HNA vom 4.8.2015

Projektgruppe Soziales Miteinander - Berichte in der HNA am 22.12.2014, am 11.9.2015 (Dorfgestaltung) und am 13.10.2015 (Hemeldog)

Rettungsboote für die DLRG - Berichte in der HNA am 8.10.2014 und am 2.4.2015

Sprachförderung durch ein Feriencamp im Mittelalterdorf Steinrode - Bericht in der HNA vom 11.8.2014

Rennkajaks für den Mündener Kanuclub - Bericht in der HNA am 11.9.2012

Sprachförderung durch ein Feriencamp im Mittelalterdorf Steinrode - Bericht in der HNA am 30.7.2012

MKC-Kindergruppe und Gruppe Farblicht des DRK - Bericht in der HNA am 26.8.2010

Familienzimmer auf Geburtsstation - Bericht in der HNA am 21.6.2010

Jahresbeiträge für Vereine von Sportler/innen des Jahres - Bericht in der HNA am 1.3.2008

Bücherwürmer - Bericht in der HNA am 15.9.2005

Circuskids - erstes gefördertes Projekt: Bericht in der HNA am 23.3.2004

Aktionen des Spendenparlaments

Aktivitäten im Jahresverlauf

Im Jahresverlauf organisiert das Spendenparlament regelmäßig eine Vielzahl an Aktionen, mit denen zusätzliche Spenden eingeworben werden. Dazu gehören vor allem:

Rockkonzerte

In der Regel finden im Frühjahr Rockkonzerte statt, durch die Spenden eingenommen werden können oder die z.T. auch von den Bands für das Spendenparlament gesponsort werden.

Bürgerfrühstück

Im Juni veranstaltet das Spendenparlament seit einigen Jahren auf dem Szeneplatz bzw. seit der Kooperation mit "Münden life" auf dem Kirchplatz in Hann. Münden ein Bürgerfrühstück. Durch eine Spende von 50€ mietet man eine Sitzgarnitur für acht Personen und genießt mit vielen anderen gemeinsam sein Frühstück. 2020 und 2021 war das leider durch die Corona-Pandemie nicht möglich.

Martinsgansessen

Im November findet seit vielen Jahren traditionell ein Martinsgansessen statt. Solange es Eddys Kombüse gab, fand dies dort statt. Von 2014 bis 2016 diente der Ratskeller als geeigneter Treffpunkt. 2017 fand das Martingansessen erstmals im Voie 1 im Bahnhof Hann. Münden statt. Für diejenigen, die keine Gans essen mögen, gibt es Alternativen, so dass sich niemand ausgeschlossen fühlen muss. In den Jahren 2020 und 2021 hat die Corona-Pandemie leider verhindert, dass Martinsgansessen stattfinden konnten.

Adventsverkäufe

An den Adventssamstagen haben Mitglieder des Spendenparlaments in den letzten Jahren Adventssterne verkauft, die von der Firma Wenzel gespendet wurden. Diese Aktion war leider ausgelaufen, nachdem die Firma Wenzel erloschen war. 2019 spendete die Firma Blumenfreunde. 2020 verhinderte die Pandemie einen Verkauf. 2021 fand jedoch wieder dank der Spende der Familie König vom Baumarkt Dreyer ein Weihnachtssterne-Verkauf auf der Langen Straße statt.

Satzung des Spendenparlaments

Präambel

1.     Der Verein ist dem humanitären Menschenbild verpflichtet, der Basis für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

2.     Der Verein unterstützt Initiativen und Projekte in Hann. Münden und Umgebung, die von Armut, Ausgrenzung und Isolation betroffenen Menschen helfen. Steuerbegünstigte Körperschaften, die sich dieser Zielsetzung verpflichtet fühlen, können Anträge auf finanzielle Förderung durch das Spendenparlament stellen.

 

§ 1 Name

1.     Der Verein führt den Namen "Spendenparlament Hann. Münden e. V.".

2.     Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Gründungsdatum ist der 19.06.2003.

3.     Der Verein hat seinen Sitz in 34346 Hann. Münden.

4.     Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

5.     Der Verein kann sich mit Zustimmung der Mitglieder einem Dachverband anschließen.

 

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung der Wohlfahrtspflege zur Bekämpfung von Armut, Ausgrenzung und Isolation in unserer Gesellschaft. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Werben und Sammeln von Spenden sowie die Beteiligung der Spenderinnen und Spender an der Entscheidung über die Verwendung und die Vergabe von Zuwendungen aus den Spenden an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die Zwecke der Wohlfahrtspflege oder mildtätige Zwecke verfolgen.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

1.     Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung.

2.     Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.     Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

4.     Die Mitglieder des Vereins sowie der Finanzkommission und des Spendenparlaments als Beirat erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Organe des Vereins

            Organe des Vereins sind:

1.     die Mitgliederversammlung

2.     der Vorstand

3.     die Finanzkommission

4.     das Spendenparlament als Beirat

 

§ 5 Mitgliedschaft

1.     Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen werden, die die Aufgaben des Vereins zu fördern bereit sind.

2.     Die Aufnahme erfolgt aufgrund schriftlicher Anmeldung durch Beschluss des Vorstandes. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages muss nicht begründet werden. Die Nichtaufnahme ist gerichtlich nicht anfechtbar.

3.     Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben.

 

§ 6 Erlöschen der Mitgliedschaft

1.     Die Mitgliedschaft erlischt durch:

-       Austritt

-       Ausschluss

-       Tod.

2.     Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er kann jederzeit zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen.

3.     Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Ziele und das Ansehen des Vereins gröblich verstoßen hat.

4.     Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das betroffene Mitglied kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung eine Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragen, die dann endgültig über den Ausschluss durch Beschluss entscheidet.

 

§ 7 Mitgliederversammlung

1.     Die Mitgliederversammlung tritt bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich auf Einladung des Vorstandes zusammen.

2.     Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Vorsitzende / der Vorsitzende des Vorstandes oder deren/dessen Stellvertreter/in. Ist auch diese/dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen/e Versammlungsleiter/in.

3.     Die Mitglieder des Präsidiums des Spendenparlaments (Beirat) haben das Recht, mit beratender Stimme an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, auch wenn sie nicht Mitglieder des Vereins sind.

4.     Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift durch eine/n von der Mitgliederversammlung gewählte/n Protokollführer/in anzufertigen. Beschlüsse sind unter Angabe des Abstimmungsergebnisses in der Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist von der/dem Protokollführer/in zu unterschreiben.

5.     Die Mitgliederversammlung muss unter Angabe der Tagesordnung zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich einberufen werden, wenn die Einberufung von mindestens 10 % der Mitglieder unter schriftlicher Angabe des Beratungsgegenstandes gefordert wird. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert oder ergänzt werden.

6.     Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit nicht in dieser Satzung anders bestimmt. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Geheime Abstimmung kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Mitglied dies beantragt.

 

§ 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung

1.     Insbesondere sind die Aufgaben der Mitgliederversammlung:

1.     Beschlussfassung über die Grundsätze der Arbeit des Vereins, seine Weiterentwicklung sowie die Erweiterung und Einschränkung bisheriger Aufgaben.

2.     Beschlussfassung über die Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen an soziale Projekte und Einrichtungen.

3.     Beschlussfassung über die Kriterien der Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern in den Fällen der §§ 5 und 6 der Satzung.

4.     Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Vorstandes.

5.     Beschlussfassung über die Höhe der jährlichen Mindestspende für das Spendenparlament.

6.     Wahl der/des Vorsitzenden des Vorstandes, ihrer/s, seiner/s Stellvertreters/-vertreterin, der Schatzmeisterin / des Schatzmeisters, zweier Beisitzer/innen und zweier Mitglieder der Finanzkommission.

7.     Beschlussfassung über einen Vorschlag zur Wahl des Präsidiums des Spendenparlaments.

8.     Wahl einer/es Abschlussprüferin/-prüfers.

9.     Beschlussfassung über die Jahresabrechnung.

10.  Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes.

11.  Beschlussfassung über Satzungsänderungen.

12.  Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

13.  Beschlussfassung über alle übrigen der Mitgliederversammlung durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben.

2.     Beschlüsse über Satzungsänderungen sind nur wirksam, wenn sie mit der qualifizierten Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf zu seiner Wirksamkeit der qualifizierten Mehrheit von 3/4 aller Mitglieder des Vereins.

 

§ 9 Vorstand

1.     Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, seinem/er, ihrem/er Stellvertreter/in und der/dem Schatzmeister/in sowie zwei Beisitzern/innen.

2.     Der Vorstand hat eine Amtsperiode von zwei Jahren. Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.

3.     Die Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder des Vereins sein.

4.     Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind die/der Vorsitzende, ihr/e, sein/e Stellvertreter/in und die/der Schatzmeister/in. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich nach außen.

5.     Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf.

6.     Über die Sitzung des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen, in welcher die gefassten Beschlüsse enthalten sein müssen.

7.     Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

8.     Der Vorstand tritt auf Einladung der/des Vorsitzenden so oft zusammen, wie das Interesse und die Zwecke des Vereins es erfordern. Auf Anfrage von zwei seiner Mitglieder muss er unter Angabe des Grundes zusammentreten.

9.     Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren zustimmen.

10.  Die/der Vorsitzende der Finanzkommission sowie ein Mitglied des Präsidiums des Spendenparlaments haben das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teilzunehmen.

           

§ 10 Aufgaben des Vorstandes

1.     Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.

2.     Der Vorstand führt insbesondere die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Spendenparlaments aus.

3.     Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlungen vor und lädt zu den Mitgliederversammlungen ein. Im Einvernehmen mit dem Präsidium des Spendenparlaments bereitet er die Sitzungen des Spendenparlaments vor.

4.     Der Vorstand stellt die Jahresabrechnung auf und leitet diese ggf. zur Prüfung an den/die von der Mitgliederversammlung bestimmte/n Prüfer/in weiter.

5.     Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte ein Mitglied, in der Regel den/die Schatzmeister/in, welches er in die Finanzkommission entsendet.

 

§11 Finanzkommission

1.     Die Finanzkommission besteht auf fünf Mitgliedern.

2.     Zwei Mitglieder der Finanzkommission werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Zwei weitere Mitglieder werden vom Spendenparlament aus seiner Mitte gewählt. Der Vorstand entsendet eines seiner Mitglieder in die Finanzkommission.

3.     Die Finanzkommission wählt aus ihrer Mitte den/die Vorsitzende/n.

4.     Die Mitglieder der Finanzkommission, soweit nicht anders bestimmt, müssen nicht Mitglieder des Vereins sein. Sie sollen einen guten Überblick über die Sozialarbeit in Hann. Münden und Umgebung haben sowie über Kenntnisse der Bedürftigkeit der Menschen verfügen.

5.     Die Amtsperiode der Finanzkommission beträgt zwei Jahre. Sie bleibt solange im Amt bis eine neue Finanzkommission gewählt ist. Wiederwahl ist zweimal zulässig.

6.     Die Finanzkommission tritt bei Bedarf zusammen und ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

7.     Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit.

8.     Die Mitglieder des Vorstandes haben das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen der Finanzkommission teilzunehmen.

 

§ 12 Aufgaben der Finanzkommission

1.     Die Finanzkommission prüft die beim Verein eingegangenen Anträge auf Zuwendung von Mitteln aus dem Spendenparlament und erarbeitet Vorschläge zur Vergabe von Spendenmitteln als Beschlussvorlagen des Spendenparlaments.

2.     Über die Vorschläge soll die Finanzkommission Einvernehmen mit dem Vorstand herstellen.

3.     In Fällen, die keinen Aufschub zulassen, hat die Finanzkommission die Möglichkeit, auf einen Feuerwehrtopf im Rahmen der Richtlinien der Geschäftsordnung zurückzugreifen, ohne vorher die Zustimmung des Parlaments einzuholen.

4.     Die/der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied der Finanzkommission begründen die vorher den Mitgliedern des Spendenparlaments zugesandten Beschlussvorlagen in der Sitzung des Spendenparlaments. Die Finanzkommission darf Anträge ablehnen, die den vorgegebenen Kriterien nicht entsprechen, im Einvernehmen mit dem Vorstand des Vereins.

5.     Die Finanzkommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf.

 

§ 13 Spendenparlament

1.     Das Spendenparlament besteht als Beirat des Vereins mit der Bezeichnung: "Spendenparlament Hann. Münden" aus natürlichen und juristischen Personen, die sich gegenüber dem Verein verpflichtet haben, eine jährliche Mindestspende von 60,00 EUR zu leisten. Hiermit sind sie Mitglieder des Spendenparlaments. Das Spendenparlament kann eine angemessene Erhöhung des jährlichen Betrages empfehlen. Die Mitglieder des Spendenparlaments werden als Parlamentarier in eine Liste eingetragen.

2.     Die Parlamentarier bleiben Mitglieder des Spendenparlaments bis zu ihrem Austritt. Ein Mitglied des Spendenparlaments verliert die Mitgliedschaft, wenn es in einem Kalenderjahr/Geschäftsjahr die von ihm versprochene Spende nicht geleistet hat, durch die Streichung in der Mitgliederliste.

3.     In den Sitzungen des Spendenparlaments haben alle Mitglieder, die in der Mitgliederliste verzeichnet und persönlich anwesend sind, Stimmrecht, bei juristischen Personen deren gewählte/r Vertreter/in. Die Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.

4.     Die Beschlüsse des Spendenparlaments werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

5.     Auf seiner konstituierenden Sitzung wählt das Spendenparlament ein Präsidium. Das Präsidium besteht aus drei Personen (Präsidenten/innen). Die Kandidaten müssen Mitglieder des Spendenparlaments sein. Vorschläge zur Präsidiumswahl können von den Parlamentariern/innen und/oder den Vereinsmitgliedern gemacht werden.

6.     Die Amtszeit des Präsidiums beträgt zwei Jahre. Das Präsidium bleibt so lange im Amt, bis ein neues Präsidium gewählt ist. Wiederwahl ist zweimal zulässig.

7.     Das Präsidium des Spendenparlaments wählt aus seiner Mitte eine/n Protokollführer/in. Die Beschlüsse des Spendenparlaments sind in einem Protokoll festzuhalten und zur Ausführung an den Vorstand des Vereins weiterzuleiten.

 

§ 14 Aufgaben des Spendenparlaments

1.     Das durch Spenden aufgebrachte Vermögen ist von dem Vermögen des Vereins strikt getrennt zu halten und bei einem Kreditinstitut mündelsicher zu höchstmöglichem Zinssatz anzulegen.

2.     Das Spendenparlament entscheidet durch Beschlussfassung über die von der Finanzkommission vorgelegten Anträge auf Vergabe von Zuwendungsmitteln aus dem Spendenaufkommen.

3.     Änderungen oder Ergänzungen zu den Beschlussvorlagen aus der Mitte des Spendenparlaments werden nur beraten und zur Abstimmung gebracht, wenn mindestens die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Spendenparlaments die Änderungen oder Ergänzungen in die Beratung einbringen wollen. Das von der Finanzkommission zur Beschlussfassung vorgesehene Verteilungsvolumen darf dabei nicht um mehr als 20% überschritten werden.

4.     Neue Anträge auf Vergabe von Zuwendungen aus der Mitte des Spendenparlaments sind an die Finanzkommission zur Prüfung und Wiedervorlage beim Parlament weiter zu leiten.

5.     Das Spendenparlament entscheidet über die Höhe der Mittel, die in einem Feuerwehrtopf (§ 12 Abs. 3) zur Verfügung gestellt werden.

6.     Anträge und Anregungen des Spendenparlaments zur Weiterentwicklung der Vereinsarbeit werden zur weiteren Beratung und Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung des Vereins an den Vorstand weitergeleitet.

 

§ 15 Auflösung des Vereins

1.     Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung (§ 8 Abs. 1, Nr. 12 der Satzung). Falls die Mitgliederversammlung in dem Beschluss über die Auflösung des Vereins nichts anderes bestimmt, sind die/der Vorsitzende des Vorstandes und deren/dessen Stellvertreter/in gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

2.     Das nach Wegfall steuerbegünstigter Zwecke oder Durchführung der Liquidation verbleibende Vermögen des Vereins ist unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden. Hierzu ist das Vermögen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zu übertragen, die das zweckgebundene Vermögen bestimmungsmäßig zu verwenden hat.

3.     Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

§ 16 Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist grundsätzlich Hann. Münden.

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften - nicht zuletzt der aktuellen "VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)" (DSGVO) sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)

Auf unseren Seiten können Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert werden. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/.

Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook "Like-Button" anklicken während Sie in Ihrem Facebook- Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter

http://de-de.facebook.com/policy.php.

Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook- Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

 

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Twitter

Auf unseren Seiten können Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden werden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion "Re-Tweet" werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy.

Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter http://twitter.com/account/settings ändern.

 

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Xing

Unsere Webseite kann Funktionen des Netzwerks XING nutzen. Anbieter ist die XING AG, Dammtorstraße 29-32,

20354 Hamburg, Deutschland. Bei jedem Abruf einer unserer Seiten, die Funktionen von Xing enthält, wird eine Verbindung zu Servern von Xing hergestellt. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt dabei nach unserer Kenntnis nicht. Insbesondere werden keine IP-Adressen gespeichert oder das Nutzungsverhalten ausgewertet.

Weitere Information zum Datenschutz und dem Xing Share-Button finden Sie in der Datenschutzerklärung von

Xing unter https://www.xing.com/app/share?op=data_protection

 

 

Antragstellung

Wie kann man einen Antrag an das Spendenparlament stellen?

Der Verein benötigt eine Beschreibung des Projekts.

  • Wer beantragt die Mittel?
  • Was soll gefördert werden?
  • Was soll mit dem Projekt erreicht werden?

Wichtig ist dabei, dass die geförderten Projekte

  • zum Wohle der Allgemeinheit dauerhaft (nachhaltig) angelegt sein sollen,
  • die Durchführung des Projekts nachweislich gewährleistet sein muss.

Anträge sollten grundsätzlich eine Woche vor der entsprechenden Sitzung des Spendenparlaments (siehe dazu die Termine unter Aktuelles) eingegangen sein.

Sie können den Antrag in diesem Formular ausfüllen, abspeichern und als Anhang ggfls. mit ergänzenden Anhängen elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mailen. Falls Ihr Browser so eingestellt ist, dass er das Formular nicht automatisch in einem pdf-Programm öffnet, müssen Sie dieses ggfls. erst speichern und dann erneut öffnen. Dazu benötigen Sie allerdings eine Acrobat-Vollversion, da Sie mit dem Acrobat-Reader das Formular zwar ausfüllen und ausdrucken, aber nicht abspeichern können. D.h. Sie müssen dann das ausgedruckte Exemplar einscannen und können es anschließend als Anhang (ebenso wie die geforderten weiteren Dateien) per mail verschicken.

Als Alternative finden Sie hier eine Wordversion des Formulars, die Sie bitte nach dem Ausfüllen und Abspeichern zusammen mit den erforderlichen weiteren Dateien an das Spendenparlament mailen. Diese Version lässt sich auch mit Open Office oder Libre Office öffnen und bearbeiten.

Bitte senden Sie Ihren Antrag außerdem in jedem Fall zusätzlich per Post an den Vorsitzenden des Spendenparlaments Hann. Münden e.V., Joachim Block, Stumpfeturmstr. 4, 34346 Hann. Münden.

Wer sind wir?

Was ist das Spendenparlament?

Am 19.6.2003 hat sich eine Gruppe Mündener Bürgerinnen und Bürger zusammen gefunden und das Spendenparlament gegründet. Am 12.1.2004 konnte der dafür notwendige Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hann. Münden eingetragen werden und die Arbeit beginnen (s. Berichte der HNA vom 4.3.2004, 9.3.20047.10.2008, 22.4.2013, 5.8.2019; der Mündener Rundschau vom 19.6.2004). Das Spendenparlament präsentiert sich aber auch bei Aktionen in der Stadt - wie z.B. beim Markt der sozialen Möglichkeiten (s. Bericht der HNA vom 15.5.2008)

Die Arbeit des Spendenparlaments besteht zum einen darin, Spenden zu aquirieren: Dies geschieht durch vielfältige Aktionen, die Verein und Parlament im Laufe des Jahres veranstalten. Dazu gehören beispielsweise Rockkonzerte, Bürgerfrühstück, Martinsgansessen oder Adventsverkäufe. Zum zweiten gibt es immer wieder auch Einzelspenden von Unternehmen, Organisationen oder auch Menschen, die damit die Arbeit einmalig unterstützen wollen (siehe unten). Schließlich bietet die Mitgliedschaft im Parlament einen Grundstock, weil jedes Mitglied einen jährlichen Mindesbeitrag von 60€ bezahlt. 

Zum anderen bedeutet die Arbeit des Spendenparlaments, dem eigentlichen Zweck seiner Gründung entsprechend, über Anträge auf Zuschüsse bei Projekten zu entscheiden. Hier sind bereits viele Aktivitäten unterstützt worden.

Wer organisiert die Arbeit?

Das Spendenparlament Hann. Münden e.V. wird organisiert durch einen Trägerverein, der in enger Zusammenarbeit mit den Parlamentarier/innen die notwendigen administrativen Aufgaben erledigt.
1. Vorsitzender: Joachim Block
Stumpfeturmstraße 4
34346 Hann. Münden
Tel. 05541 / 73283

Als Vereinsmitglied unterstützen Sie mit einem Jahresbeitrag von 15,00 Euro und Ihrem Engagement die laufende Arbeit des Vereins Spendenparlament. Dazu gehören die Vorbereitung und Umsetzung von Aktionen zur Spenden- und Mitgliederwerbung. Für diese Aktionen suchen wir immer neue Mitstreiter/innen.

Die Beitrittserklärung senden Sie bitte an den 1. Vorsitzenden.

Wie werde ich Parlamentarier/in?

Mit einer Mindestspende von 60,00 Euro im Jahr erhalten Sie Sitz und Stimme im Spendenparlament Hann. Münden. Den Vorsitz hat der/die Präsident/in, welche/n die Parlamentarier/innen aus ihren Reihen gewählt haben. Das Spendenparlament ist die Versammlung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Diese müssen nicht Vereinsmitglieder sein.
Die Spendenparlamentarier/innen entscheiden in einer dazu einberufenen Sitzung über die Vergabe der Mittel. Alle Spenden stehen ohne Abzüge in voller Höhe zur Hilfe bereit.

Wie kann ich die Arbeit zusätzlich oder auch einmalig unterstützen?

Wenn Sie nicht Vereinsmitglied oder Parlamentarier/in werden wollen (weil Sie z.B. nur zu Besuch in Hann. Münden sind oder für ein Unternehmen handeln), dann können Sie dem Spendenparlament auch gerne direkt Geld zukommen lassen. Es gibt zwei Spendenkonten dafür:

Sparkasse Göttingen: IBAN DE34 2605 0001 0000 0592 20 BIC NOLADE21GOE

Volksbank Hann. Münden: IBAN DE14 2606 2433 0002 3259 77 BIC GENODEF1DRA

Sie erhalten dann selbstverständlich eine Spendenquittung.

Solche Spenden haben wir durchaus häufiger bekommen, z.B. anläßlich von Geburtstagsfeiern, Jubiläen u.Ä.

Umgang mit Daten von Mitgliedern und Antragsteller/innen

Das Spendenparlament verwendet Daten von Mitgliedern ausschließlich zur Abwicklung vereinsbezogener Aktivitäten - d.h. Zusendung von Einladungen und Protokollen, Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen. Gleiches gilt für die Daten von Antragsteller/innen: sie werden nur für die Abwicklung der Antragsbearbeitung und die weitere Informierung über Aktivitäten des Spendenparlaments genutzt (z.B. Einladungen zu Bürgerfrühstück, zum Martinsgansessen u.Ä.). Sollten Sie solchen weiteren Verwendungen nicht zustimmen, können Sie jederzeit die Löschung Ihrer (Mail)Adressen gemäß DSGVO beantragen.

 

Satzung des Spendenparlaments

Bürgerfrühstück

Am 19.6.2016 hat das Spendenparlament zum sechsten Mal das Mündener Bürgerfrühstück veranstaltet. Leider ließ das Wetter es nicht zu, dieses auf dem Szeneplatz (zwischen Rathaus und Kirche) aufzubauen. Dankenswerterweise konnten wir aber die Rathaushalle nutzen - und der Stimmung hat das Wetter keinen Abbruch getan:

 

siehe auch den Bericht in der HNA vom 10.6.2016

 


 

Plakat zum Bürgerfrühstück 2016

 

 

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Spendenparlament Hann. Münden e. V.

Im Vereinsregister des Amtsgerichts Hann. Münden unter der Nummer 783 am 12.1.2004 eingetragener Verein.

zuständig für die Homepage: Gerald Allen von Stein-Salisbury, Westpreußenstraße 6, 34346 Hann. Münden

Vertreten durch:

Joachim Block - Vorsitzender des Vereins Spendenparlament Hann. Münden e.V.

Ines Albrecht-Engel - Präsidentin des Spendenparlaments

Kontakt:

+49 5541 73283 (Fragen an den Verein)

+49 152 0924 0188 (bei Fragen zur Homepage)

E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Unterkategorien